Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vilstal Tennisschule – Inhaber Christoph Wieser
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Trainings- und Kursleistungen, die zwischen
Christoph Wieser, Vilstal Tennisschule Badstauden 9a, 84036 Kumhausen E-Mail: christoph.wieser@vilstal-tennisschule.com Telefon: 0176 / 56547220
(nachfolgend „Tennisschule") und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Die Tennisschule ist ein Einzelunternehmen. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Tennisschule ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Die Tennisschule bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Einzeltraining
Gruppentraining
Erwachsenentraining
Mannschaftstraining
Schnupperkurse
Ferienkurse
Feriencamps
(2) Die Trainings finden ausschließlich auf den Tennisanlagen der Partnervereine der Tennisschule statt. Partnervereine sind die Anlagen in Altfraunhofen, Buch am Erlbach, Vilsheim, Kumhausen und Tiefenbach.
(3) Die Buchung sämtlicher Trainings erfolgt ausschließlich über die Tennisschule und nicht über die Vereine. Die Vereine stellen lediglich die Anlagen zur Verfügung; sie werden nicht Vertragspartner der Trainingsverträge.
(4) Die Tennisschule erbringt die Trainingsleistungen durch qualifizierte Trainerinnen und Trainer. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht. Die Tennisschule ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter zu bedienen.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website der Tennisschule oder per E-Mail.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Trainingsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Tennisschule die Anmeldung bestätigt (z. B. per E-Mail) oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Die Tennisschule ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen. Insbesondere bei ausgebuchten Kursen oder Gruppen kann die Annahme abgelehnt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Sämtliche Gebühren sind im Voraus (Vorkasse) zu entrichten und mit Rechnungsstellung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Kursblöcke (siehe § 5) sind vollständig im Voraus vor Beginn des jeweiligen Kursblocks zu bezahlen. Die Teilnahme setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Tennisschule berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten.
§ 5 Kursblöcke, Laufzeit und Vertragsdauer
(1) Trainings können als Einzelstunden oder als Kursblöcke gebucht werden.
(2) Das Sommer- und das Wintertraining werden ausschließlich als Kursblock angeboten:
Sommertraining: Kursblock mit Vorauszahlung für in der Regel drei Monate.
Wintertraining: Kursblock mit Vorauszahlung für in der Regel sechs Monate.
(3) Der jeweilige Kursblock ist zeitlich auf die gebuchte Saison begrenzt (Saisonbindung). Es erfolgt keine automatische Verlängerung. Der Vertrag endet mit Ablauf des gebuchten Kursblocks, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung setzt eine erneute, gesonderte Buchung voraus.
(4) Eine ordentliche Kündigung während eines laufenden Kursblocks ist nicht vorgesehen; die Vorauszahlung für den gebuchten Zeitraum bleibt geschuldet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 6 Absage und Verschiebung von Einzelstunden
(1) Gebuchte Einzelstunden können bis 36 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
(2) Erfolgt die Absage später als 36 Stunden, aber mehr als 24 Stunden vor Trainingsbeginn, sind 50 % der Kosten der Einzelstunde zu zahlen.
(3) Erfolgt die Absage ab 24 Stunden vor Trainingsbeginn oder gar nicht, ist die Einzelstunde vollständig (100 %) zu bezahlen.
(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Absage bei der Tennisschule (z. B. per E-Mail oder Telefon). Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Absage; § 7 bleibt unberührt.
§ 7 Krankheit und Nichterscheinen
(1) Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung. Die gebuchte Leistung ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nicht teilnimmt.
(2) Dies gilt insbesondere für das Gruppentraining: Das Fehlen einzelner Teilnehmer berührt die Durchführung und die Vergütung des Trainings nicht.
(3) Die Regelungen zur Absage von Einzelstunden nach § 6 bleiben unberührt.
§ 8 Witterungsbedingter Ausfall und Nachholtermine
(1) Fällt ein Training witterungsbedingt aus, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Nachholtermin oder eine Rückerstattung. Einzelne witterungsbedingte Ausfälle innerhalb eines Kursblocks (z. B. ein einzelner Ausfalltermin in einer Trainingsgruppe) werden nicht nachgeholt.
(2) Ein Anspruch auf Nachholung entsteht erst, wenn Trainings einer Trainingsgruppe innerhalb einer Saison unverhältnismäßig oft witterungsbedingt ausfallen. In diesem Fall bemüht sich die Tennisschule um angemessene Ersatz- bzw. Nachholtermine; die Terminfindung erfolgt nach Verfügbarkeit von Plätzen und Trainern.
(3) Steht der Tennisschule eine Halle zur Verfügung, kann sie ein witterungsbedingt ausfallendes Training nach eigenem Ermessen in die Halle verlegen. Ein Anspruch des Kunden auf Verlegung in eine Halle besteht nicht.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Da die Anmeldung über die Website oder per E-Mail und damit im Fernabsatz erfolgt, ist Folgendes zu beachten:
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts bei terminbezogenen Leistungen. Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Da die Trainings und Kursblöcke jeweils für konkrete Termine bzw. Zeiträume (Trainingszeiten, Saison) vereinbart werden, steht dem Kunden insoweit kein Widerrufsrecht zu.
(3) Widerrufsrecht im Übrigen. Soweit im Einzelfall ausnahmsweise kein terminbezogener Vertrag im vorstehenden Sinne vorliegt und der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. In diesem Fall gilt:
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Christoph Wieser, Vilstal Tennisschule, Badstauden 9a, 84036 Kumhausen, E-Mail: christoph.wieser@vilstal-tennisschule.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht.
(4) Wünscht der Kunde die Durchführung des Trainings bereits innerhalb der Widerrufsfrist, so fordert die Tennisschule ihn hierzu zu einer entsprechenden ausdrücklichen Erklärung auf.
§ 10 Minderjährige, Anmeldung und Aufsichtspflicht
(1) Minderjährige dürfen sich nicht selbst anmelden. Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmer erfolgt ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten, die den Vertrag im eigenen Namen abschließen.
(2) Die Aufsichtspflicht der Tennisschule beschränkt sich zeitlich und räumlich auf die eigentliche Trainingszeit auf dem jeweiligen Tennisplatz, auf dem das Training stattfindet. Die Trainerinnen und Trainer sind hierzu 15 Minuten vor Trainingsbeginn vor Ort.
(3) Außerhalb dieser Zeit sowie außerhalb der Tennisplätze, auf denen das Training stattfindet, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Dies gilt insbesondere für den Hin- und Rückweg zum bzw. vom Training; für den Weg zum Training sorgt die Tennisschule nicht.
(4) Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass minderjährige Teilnehmer vor und nach der Trainingszeit beaufsichtigt werden, und haften außerhalb der Trainingszeit im vorstehenden Sinne für ihre Kinder.
§ 11 Haftung
(1) Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde bzw. der Teilnehmer versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, an den Trainings teilzunehmen. Im Zweifel ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
(2) Die Tennisschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tennisschule oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.
(3) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet die Tennisschule bei einfacher Fahrlässigkeit nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung findet nicht statt.
(5) Für die Tennisanlagen und deren Zustand sind die jeweiligen Vereine als Betreiber verantwortlich. Eine Haftung der Tennisschule für Mängel der Anlagen, die sie nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.
(6) Für mitgebrachte Wertgegenstände und Ausrüstung übernimmt die Tennisschule keine Haftung.
§ 12 Datenschutz
Die Tennisschule verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Tennisschule.
§ 13 Bild- und Videoaufnahmen (optional)
Sofern im Rahmen von Kursen, Camps oder Veranstaltungen Foto- oder Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden sollen, erfolgt dies nur mit gesonderter, freiwilliger und jederzeit widerruflicher Einwilligung des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand der Sitz der Tennisschule.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Die Tennisschule ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB wurden als individuell zugeschnittene Vorlage erstellt und ersetzen keine Rechtsberatung.